Beitragsordnung

Beitragsordnung

BiBerlin e.V. vom 12. August 2018
gemäß § 4 (6) der Vereinssatzung

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein und ist nicht Teil der Vereinssatzung

2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten jeweils zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.

3. Bei Eintritt in den Verein ist dem Verein eine Einzugsermächtigung für die Beiträge und Gebühren zu erteilen. Abweichungen hiervon entscheidet der Vorstand auf Antrag.

4. Es kann gewählt werden zwischen der Zahlung eines Jahresbeitrages, eines Halbjahres- oder Quartalsbeitrages. Die Beiträge sind wie folgt fällig:
Jahresbeitrag: bis zum 15. Januar des Kalenderjahres
Halbjahresbeitrag: Bis zum 15. Juli des Kalenderjahres
Quartalsbeitrag: jeweils bis zum 15. des jeweils ersten Monat des Quartals (also für I. Quartal bis zum 15. Januar; für II. Quartal bis zum 15. April; für III. Quartal bis zum 15. Juli; für IV. Quartal bis zum 15. Oktober)

5. Bei Austritt im Laufe des Jahres erfolgt keine anteilige Rückerstattung fälliger Beiträge

6. Beitragshöhe

Mitgliedsform Jahresbeitrag Halbjährlich Quartal Aufnahmegebühren
Vollmitgliedschaft 60,00 € 30,00 € 15,00 € Keine
Ermäßigte Mitgliedschaft 30,00 € 15,00 € Keine
Fördermitgliedschaft mind. 30,00 €

7. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

8. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Lastschriftverfahren zu den vorgenannten Fälligkeiten. Einzüge sind nur von einem Girokonto möglich.
Mitglieder, die bisher nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis zu den o. a. Fälligkeiten auf folgendes Beitragskonto des Vereins:
Bank: GLS Bank
IBAN: DE17 4306 0967 1240 2138 00
BIC: GENODEM1GLS

9. Zur Deckung der Mehrkosten werden von Mitgliedern, die sich mit der Beitragszahlung in Verzug befinden und deshalb vom Verein schriftlich gemahnt werden müssen, Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.

10. zusätzliche Kosten, die durch einen nicht möglichen Einzug des Mitgliedsbeitrages oder der Aufnahmegebühr entstehen (fehlerhafte Bankverbindung, ungedecktes Konto u. ä.), gehen zu Lasten des Kontoinhabers.

11. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden gem. § 5 der Satzung gespeichert.